Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendliche schützen!

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Dafür haben wir unsere „Kinder- und Jugendschutzordnung“ geschrieben. Wir verpflichten uns, sichere Räume für junge Menschen zu schaffen. Räume, in denen sich junge Menschen entfalten können. Und in denen sie ihre Persönlichkeiten entwickeln können. Frei von Gewalt, Diskriminierung oder Missbrauch! Dafür haben wir ein Konzept entwickelt, das die jungen Menschen schützt. Dieses Schutzkonzept ist ein wichtiger Bestandteil unserer Vereinsarbeit.


Die wichtigsten Inhalte des Schutzkonzeptes


Diese Maßnahmen zum Schutz junger Menschen sind nötig: 


  • Leitbild und Werte: Respektvolles Miteinander, Inklusion, kulturelle Vielfalt.
  • Wir beachten die rechtlichen Grundlagen. Das sind: das Achte Sozialgesetzbuch, das Bundeskinderschutzgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von den meisten Ländern der Welt geschaffen. Die Länder haben sich auf Kinderrechte festgelegt. Diese Rechte gelten auf der ganzen Welt.
  • Klare Regeln für Theaterproben, Ausflüge, digitale Kommunikation und Lösung von Streitigkeiten.
  • Schutz durch feste Verhaltensregeln – unseren Verhaltenskodex.
  • So vermeiden wir Fehlverhalten.
  • Das Wohl eines Kindes ist gefährdet? Oder es gibt den Verdacht, dass es gefährdet ist? Dann gibt es festgelegte Schritte, was wir tun müssen. Wichtig ist dabei, dass alles aufgeschrieben wird. Und dabei wird mit dem Jugendamt und weiteren Fachstellen zusammengearbeitet. Dieser geregelte Ablauf ist wichtig.
  • Was ist wichtig, wenn wir Situationen bewerten? Dann müssen alle Beteiligten beachtet und eingebunden werden. Das sind Kinder, Eltern und Mitarbeitende. Außerdem muss die Situation jährlich überprüft und weiterentwickelt werden.
  • Rechte und Pflichten von Fachkräften sind klar geregelt
  • Alkohol-, Drogen- und Tabakkonsum: Auch hierfür gibt es klare Regeln.
  • Anlagen: Verhaltenskodex, Einverständniserklärungen, Liste von Ansprechpersonen und externe Beratungsstellen. Aushang „Hinweis zum Jugendschutz gemäß §§ 9, 10 JuSchG/Schutz der Jugend vor Alkohol und Tabakwaren“

Die vollständige Ausgabe können Sie rechts vergrößern und lesen oder ausdrucken.

Geprüfte Qualität für Kinder- und Jugendreisen


Wir stehen für hochwertige, verantwortungsvolle Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Unsere Programme für Kinder- und Jugendreisen sind offiziell geprüft. Sie erfüllen die strengen Anforderungen an Sicherheit und pädagogische Qualität. Sie sind außerdem sorgfältig organisiert.


Unser Qualitätsversprechen


  • Wir können Kinder- und Jugendreisen durchführen. Der Bremer Jugendring hat uns dafür ausgezeichnet.
  • Wir orientieren uns an den aktuellen Richtlinien für Qualität und Kinderschutz.

Das Gleiche gilt für unsere qualifizierten Fachkräfte

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über fundierte Ausbildungen. Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig fortgebildet. Dadurch verfügen sie über sehr gute pädagogische Kenntnisse. Sie sind das Herzstück unserer Arbeit. Sie garantieren eine sichere, fördernde und kreative Umgebung für alle Teilnehmenden.


Unser Anspruch


Wir verstehen Qualität nicht als einmalige Leistung, sondern als ständige Weiterentwicklung. Wir achten ständig auf die Qualität unserer Arbeit. Dieses Qualitätsmanagement gilt den organisatorischen Abläufen und der pädagogischen Arbeit.


Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht immer im Mittelpunkt unseres Handelns.